Der Bereich Elektroberufe stellt sich vor
Im Rahmen des dualen Systems der Berufsausbildung unterrichtet der Bereich Elektroberufe des Georg-Simon-Ohm-Berufskollegs Auszubildende des Berufes Informationselektroniker*in mit den Schwerpunkten
- Bürosystemtechnik und
- Geräte- und Systemtechnik
Der Berufsschulunterricht findet in mehreren Blöcken statt, die jeweils einige Wochen dauern. Er beinhaltet theoretische und praktische Anteile, die mit den Ausbildungsbetrieben, der Innung für Informationstechnik und dem Bildungszentrum für überbetriebliche Lehrlingsunterweisung der Handwerkskammer abgestimmt sind. In enger Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss werden die Auszubildenden dabei auch auf die Zwischen- und Gesellenprüfung vorbereitet. Darüber hinaus trägt der Bereich Elektroberufe durch die Vermittlung von beruflichen und allgemeinen Lerninhalten dazu bei, die Anforderungen an Beruf und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung bewältigen zu können.
Bildungsgänge im Bereich Elektroberufe
Informationselektroniker:inDuale Ausbildung
Unterrichtsform: Teilzeit (Blockmodell)
Voraussetzungen: Ausbildungsvertrag
Ziel: Gesellenprüfung im Handwerk
Neuordnung der Elektroberufe
Der Beruf des Informationselektronikers wird mit Wirkung zum 01.08.2021 neu geordnet. Dieser neu geordnete Beruf vereint dabei den bisherigen Informationselektroniker mit dem bisherigen Elektroniker mit Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik.
Es entsteht der Informationselektroniker mit den Einsatzgebieten
- Geräte-, IT- und Bürosystemtechnik,
- Sende-, Empfangs- und Breitbandtechnik,
- Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen oder
- Telekommunikationstechnik
Seit dem 01.08.2021 werden Auszubildende des neugeordneten Informationselektronikers am Heinrich-Hertz-Europakolleg in Bonn unterrichtet. Der Berufsschulunterricht für Informationselektroniker am Georg-Simon-Ohm-Beruf läuft aus. Das bedeutet, dass alle Auszubildenden, die ihren Berufsschulunterricht im Schuljahr 2020/21 oder früher am Georg-Simon-Ohm-Berufskolleg begonnen haben, dort bis zum Ende ihrer Ausbildung weiter unterrichtet werden. Auch Zwischen- und Gesellenprüfungen werden für diese Auszubildenden wie gewohnt weiter durchgeführt.