Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Corona-Infektionsgeschehens gilt laut den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW wieder die Pflicht, auch im Unterricht durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Entsprechend besteht auf dem gesamten Schulgelände, in den Gebäuden und auf den Schulhöfen, wie auch im Unterricht, die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.
Aufgrund der kalten Jahreszeit wird es nicht mehr möglich sein, durchgängig die Fenster zum Lüften geöffnet zu halten. Es gilt nun: Stoßlüften alle 20 Minuten, Querlüften wo immer es möglich ist und Lüften während der gesamten Pausendauer. Bitte beachten Sie auch die Vorgaben unseres aktuellen Hygieneplans.
Bitte beachten Sie unseren Hygieneplan.